In der Welt des Webdesigns sowie Ihrer Internet Präsenz gibt es vieles zu beachten.
Allem voran steht das Urheberrecht.
Sind Sie Eigentümer/in oder Besitzer/in von Bildern oder Texten? Der Besitz stellt kein Recht dar, das Eigentum aber doch.
Wo liegt der Unterschied?
Sie sind Besitzer/in von Bildern und / oder Texten? Dies sagt eben nur aus, das Sie Bilder und / oder Texte in elektronischer oder gedruckter Form vorliegen haben. Diese aber von einer 3. Stelle angefertigt worden sind. Grundsätzlich liegt hier das Urheberrecht bei der 3. Stelle, auch wenn Bilder in Ihrer Organisation aufgenommen wurden, Texte nach Befragung mit Ihnen oder Ihren Mitarbeitern/innen frei erstellt wurden.
Treffen Sie Vorsorge: Bevor Sie eine 3. Stelle mit der Erstellung von Bildern und / oder Texten beauftragen, fertigen Sie einen Vertrag an. Dieser sollte vor allem klar aussagen, das alle Bilder und / oder Texte in Ihrem Eigentum, somit unter Ihrem Urheberrecht fallen.
Sie sind Eigentümer/in von Bildern und / oder Texten? Heißt, Sie haben Bilder und / oder Texte für Ihre Organisation selbst erstellt?
Sie haben die schriftliche Zustimmung Ihrer Mitarbeiter/innen, Bilder auf denen diese zu sehen sind, zu veröffentlichen (Auch unter Unkenntlichmachung des Gesichts)?
In diesem Fall liegt das Urheberrecht bei Ihnen uns Sie können das Material frei verwenden.
Wir stehen an Ihrer Seite.
Grundsätzlich erarbeiten wir mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag, in dem alle Rechtlichen Gesichtspunkte zu Ihren Gunsten ausgelegt werden.
Kommen wir zu Ihnen, um Bilder zu erstellen, sind Sie der / die Urheber/in. Wir kümmern uns auch um Ihre Mitarbeiter/innen, sprechen mit diesen und treffen eine schriftliche Vereinbarung, ob und wie Ihre Mitarbeite/innen auf Bildern zu sehen sind.
Kommen wir zu Ihnen, um Interviews mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern/innen zu führen und daraus Texte für Ihre Website zu erstellen, sind Sie der / die Urheber/in.
In diesem Mustervertrag lesen Sie unsere Philosophie.